Sollten Sie eine Umschulung machen ist das Praktikum fester Bestandteil dieser Maßnahme und eine Pflicht zur Prüfungszulassung ! Ihr Bildungsträger ist nur bei einer pauschalgeförderten Maßnahme verpflichtet Ihnen einen Praktikumplatz zu stellen. Hintergrund ist die Tatsache, dass ein Bildungsträger eine derartige Maßnahme zur Umschulung des "Kaufmann im Gesundheitswesen" erst bei den Leistungsträgern (Bundesagentur für Arbeit, Bund Deutsche Rentenversicherung, BG, Integrationsamt) beantragen muss und die Struktur des Unterrichts von der zuständigen IHK genehmigt wird. Die pauschale Förderung einer Umschulung bekommt jeder Bildungsträger nur, wenn er für jeden Teilnehmer mindestens einen Praktikumplatz zur Verfügung stellen kann. Kann er dies nicht - hat er also nicht genügend potentielle Praktikumgeber zur Verfügung - wird ihm die Durchführung der Maßnahme zwar nicht versagt, aber sie wird nicht pauschal gefördert.

Sicherlich sieht es für Ihre weitere berufliche Entwicklung nicht gut aus, wenn Sie von Ihrem Bildungsträger zu einem Praktikumgeber "geschickt" werden. Dies zeugt von wenig bis gar keiner Eigenintiative und trägt mit Sicherheit nicht dazu bei dort einen Job zu bekommen. Deshalb macht es mehr Sinn sich selbst auf die Suche zu begeben und sich ggf. vom Bildungsträger eine Liste der möglichen Praktikumgeber aushändigen zu lassen. Bei der Formulierung Ihrer Bewerbung sind wir Ihnen als Ihr KiGW-Team gern kostenlos behilflich.
Uns erreichen immer wieder Anfragen zum Praktikum, insbesondere die Frage: "Wo soll ich ein Praktkium machen ? Wo habe ich die meisten Chancen auf dem Arbeitsmarkt ?"

Nun sind wir leider keine Hellseher, aber einige Sachen sind unwiederlegbare Fakten. Dazu gehört z.B. die Tatsache, dass dieser Beruf sehr "krankenhauslastig" ist. Dies bedeutet, dass in der Ausbildung fast nur auf den Bereich "Akutkrankenhaus" eingegangen wird - und das, obwohl gerade hier die Chancen auf einen Arbeitsplatz sehr schlecht sind. Akutkrankenhäuser haben einen Überhang an Pflegepersonal und dies wird in Schnellkursen intern zu Verwaltungsangestellten umgeschult. Hier als Quereinsteiger reinzukommen ist ohne Beziehungen kaum möglich. Dennoch lernen Sie nirgendwo anders mehr über das gesamte Gesundheitswesen als in einem Praktikum in einem Akutkrankenhaus. Hier durchlaufen Sie im Normalfall alle Abteilungen und sammeln wertvolle Eindrücke über die Organisationsstrukturen. Dies hilft zum Bestehen der Prüfung sehr !

Die besten Chancen haben Sie nach Ihrer Ausbildung allerdings im Pflegeheimbereich. Hier wird es in den nächsten Jahren zu den gleichen Veränderungen kommen wie schon in der Akutbehandlung, d.h. DRG's wird es auch in der Pflege geben und die Abrechnung wird wahrscheinlich noch komplizierter als im Akutkrankenhaus. Deshalb sind hier Fachleute gefragt die diese, vom derzeitigen Personal in den Pflegeheimen kaum zu bewältigenden, Aufgaben lösen können. Deshalb geben wir Ihnen einen einfachen Tipp : Teilen Sie Ihr Praktikum auf !!

Nun wird Ihr Bildungsträger vielleicht sagen: "Das geht nicht !" Das wäre aber nicht korrekt, denn das geht nicht nur, sondern ist von einigen IHK in Deutschland sogar gern gesehen und gewollt !!

Allerdings müssen Sie auf einen Umstand aufpassen :
Wenn Sie Ihr 6monatiges Praktikum teilen kann es Ihnen passieren, dass Sie zu beiden Teilen in der mündlichen Prüfung (Fachgespräch) Fragen bekommen. Dadurch wird Ihre Ausbildung zwar interessanter, aber ggf. auch schwerer !

Inhalte eines Praktikum
Ein Praktikant sollte an folgenden Aufgabenstellungen mitwirken :
  • Marktgeschehen im Gesundheitssektor beobachten und Marketingkonzepte erarbeiten
  • Konzepte zu Dienstleistungsangeboten entwickeln
  • Kunden bzw. Patienten informieren, beraten und betreuen
  • kaufmännische Aufgaben durchführen
  • Geschäftsvorgänge im Rechnungswesen bearbeiten
  • Leistungen mit Krankenkassen und sonstigen Kostenträgern abrechnen
  • Bedarf an Materialen, Produkten und Dienstleistungen ermitteln, diese beschaffen und verwalten
  • Unterschiedliche Dokumentationssysteme für Abrechnungen und das Qualitätsmanagement nutzen
  • Kalkulationen durchführen
  • Statistiken anfertigen, auswerten, aufbereiten und präsentieren
  • Organisationsabläufe und Verwaltungsprozesse gestalten
  • Arbeitsabläufe festlegen und kontrollieren
  • Methoden der Arbeitsplanung und -kontrolle anwenden
  • Qualitätssichernde Maßnahmen erarbeiten und beurteilen
  • Vorgänge des betrieblichen Berichtswesen bearbeiten
  • Personalwirtschaftliche Vorgänge erarbeiten

    Haben Sie weitere Fragen zum Praktikum ? Dann schreiben Sie uns !